Wie im Betreff geschrieben: Für den Platzhalter VATLIST.DESCRIPTION (in einer Tabelle) wird in meiner Rechnungsvorlage der Name des Steuersatzes ausgegeben anstelle der Beschreibung.
Das Problem gab's wohl schonmal bei der 2.2.0 beta, beschrieben in diesem Thema.
Viele Grüße,
Oliver
Hallo Oliver,
danke für die Meldung, du hast recht. Der Platzhalter VATLIST.DESCRIPTIONS hat den Namen des Steuersatzes ausgegeben statt der Beschreibung. Das war schon in 2.2.0 beta so und ist in 2.2.1 beta nicht behoben worden.
Der Fehler ist jetzt korrigiert: VATLIST.DESCRIPTIONS gibt die Beschreibung des Steuersatzes aus. Nur wenn für einen Steuersatz keine Beschreibung hinterlegt ist, wird ersatzweise sein Name verwendet.
Beim Nachschauen ist mir noch etwas aufgefallen, das mit deiner Meldung zusammenhängt. Wenn bei einem Beleg "keine Steuer" ausgewählt war, wurde der Versand nicht immer mit dem dafür definierten Steuersatz behandelt. Hatte der Versand keine eigene Steuer hinterlegt, fehlte seine Zeile in der Steuerübersicht ganz. Jetzt gilt bei "keine Steuer" für den Versand immer dieser besondere Steuersatz, auch mit Name und Beschreibung daraus.
Die Korrektur kommt mit der nächsten Beta. Sobald sie verfügbar ist, sag bitte kurz Bescheid, ob bei dir alles passt.
Viele Grüße
Ralf
Viele Grüße
Ralf.
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... unter 24 Stunden Response Time. Am Wochenende. Und am Feiertag. Machst Du eigentlich nie Pause? 😮 Vielen Dank dafür! Ich checke das gern, wenn die neue Beta raus ist.
Aber wie war das mit dem kleinen Finger und dem ganzen Arm? Ich hätte da gleich noch zwei Vorschläge:
- Einen Platzhalter für die Auswahl im Feld "MwSt." unter "Allgemeine Angaben" einer Rechnung (Vorschlag: DOCUMENT.VAT).
- Ein Zusatztext pro Steuersatz, den man beim Steuersatz hinterlegen und dann in der Rechnung per Platzhalter (Vorschlag: DOCUMENT.VAT-TEXT) ausgeben kann. Bsp.: Hinweis nach § 19 UStG für Kleinunternehmen ("Rechnungsbetrag ohne USt. gemäß § 19 UStG") oder § 4 Nr. 21 UStG (Lehrtätigkeit).
Jetzt aber erstmal noch ein schönes Wochenende(!). 😉
Viele Grüße,
Oliver
Hatte gerade noch bißchen Zeit 😀
Den Punkt 1 verstehe ich nicht - meinst Du ein zusätzliches Feld unter der Dropdown-Box oder einen extra Eintrag *innerhalb* der Dropdown-Box?
Punkt 2 finde ich sinnvoll, wird aber nichts zur 2.2.1. Das ist etwas längerfristig, weil mit DB-Änderung verbunden. Generell ist das aber doch auch nur interessant für die 0%-Steuersätze, oder?
Viele Grüße
Ralf.
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Punkt 1. betrifft nur einen zusätzlichen LibreOffice-Platzhalter.
Soweit ich sehe, gibt es bisher zwar den Platzhalter VATLIST.DESCRIPTIONS, mit dem man die Beschreibungen aller in der Rechnung vorhandenen Mehrwertsteuersätze ausgeben kann. Aber einen Platzhalter für die Ausgabe des einzelnen, im Dropdown ausgewählten Mehrwertsteuersatzes habe ich nicht gefunden. Oder habe ich den übersehen?
Zu 2.: Bin kein UStG-Experte, ChatGPT sagt:
19 % Umsatzsteuer:
Kein besonderer Hinweis erforderlich.7 % Umsatzsteuer:
Kein besonderer Hinweis erforderlich.0 % Umsatzsteuer nach § 12 Abs. 3 UStG (z. B. bestimmte Photovoltaikanlagen):
Hinweis auf die Anwendung des Nullsteuersatzes empfehlenswert.Kleinunternehmer nach § 19 UStG:
Hinweis erforderlich, z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“Steuerfreie Leistungen nach § 4 UStG:
Hinweis auf die Steuerbefreiung erforderlich, z. B. „Umsatzsteuerfreie Leistung gemäß § 4 Nr. … UStG.“Reverse Charge / Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG:
Hinweis erforderlich: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.“Innergemeinschaftliche Lieferung nach § 6a UStG:
Hinweis auf die Steuerfreiheit erforderlich, z. B. „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6a UStG.“Differenzbesteuerung nach § 25a UStG:
Hinweis erforderlich, z. B. „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ bzw. „Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG.“Reiseleistungen nach § 25 UStG:
Hinweis erforderlich, z. B. „Sonderregelung für Reisebüros.“Kurz gesagt: Ein besonderer Hinweis ist insbesondere dann erforderlich, wenn keine normale deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen wird und dafür ein besonderer steuerlicher Grund vorliegt – z. B. § 19, § 13b, eine Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung.
In VATLIST werden die einzelnen Steuersätze, die in der Rechnung vorkommen, aufgelistet. Dazu gibt es dann pro Steuersatz eine eigene Zeile. Oben in der Dropdown-Box wählst Du ja eigentlich nur aus, ob Du die Rechnung mit Steuern erzeugen möchtest oder nicht. Die einzelnen Steuersätze gibst Du ja dann in der Positionszeile an.
Viele Grüße
Ralf.
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Ok, ich beschreibe mal meinen Use Case:
Ich erstelle Rechnungen mit Honoraren für Bildungsleistungen. Die sind in meinem Fall umsatzsteuerfrei, und zwar - je nach Rechnungsempfänger - f entweder nach § 4 Nr. 1 lit. b UStG (Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen) oder § 19 UStG (Leistung als Kleinunternehmer, sonstige Empfänger).
Unter "Allgemeine Angaben" / "MwSt." wähle ich dann den entsprechenden Steuersatzeintrag ("§ 4 ... UStG" oder "§ 19 UStG") aus. Dann wird bei den einzelnen Leistungen - so ist die Rechnungsvorlage gebaut - gar keine USt. ausgewiesen, weil diese ohnehin nicht anfällt.
Nur nach dem Endbetrags (und damit auch außerhalb der Tabelle) und vor den Zahlungsbedingungen soll dann der richtige Hinweis auf die USt.-Freiheit erscheinen ("Rechnungsbetrag ohne USt. gem. § ... UStG"). Und da habe ich bisher noch keinen Weg gefunden, diesen abhängig vom Steuersatz automatisch in die Vorlage einzubinden.
Ich hoffe, das erklärt, worum es mir geht.
Achso, verstehe. Du möchtest einfach den Befreiungsgrund bei einer 0%-Steuer mit angeben können. Das gibt's tatsächlich noch nicht, weil das ja meist nur ein einzelner Grund ist, den man direkt in die Beschreibung reinschreiben kann oder auf die Rechnungsvorlage. Aber ich geb Dir recht, das könnte man auch direkt in den Steuersatz reinschreiben als Zusatzfeld.