Also, Asche auf mein Haupt, alles klappt gut. Man darf nur scheinbar keine Kategorie bei den Steuersätzen zuweisen. Dann tauchen sie im Pulldown des Produkteditors und des Dokuments nicht mehr auf oder sind zumindest "unsichtbar".
Viele Grüße
Steffen
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Viele Grüße
Steffen
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@Ralf, klasse, wäre schön wenn diese Möglichkeit implementiert wird, eigentlich müsste da nur der Kategoriefilter weg, oder? Durch die Übersetzungen finde ich das sowieso etwas unklar, denn in der englischen Version muss die Kategorie "Sales Tax" heissen, in der deutschen "Mehrwertsteuer", in der spanischen "Impuesto de Ventas" etc. Vielleicht, wenn überhaupt notwendig, kannst du da ein Checkbox oder ähnliches einbauen, für "in Combobox anzeigen" oder nicht. Bitte bau das in die Version 1.6.7 😎
@Miracolitag: Ich erkläre nochmal das "Problem" das ich hier in Spanien habe. Es geht nicht darum dass verschiedene Produkte (hier z.B. Bücher und Äpfel) verschiedene MWST-Sätze haben die auf der gleichen Rechnung auftauchen sondern es gibt Kleinfirmen (vor allem für Geschäfte gedacht), denen zu den 21% MWST zusätzliche 5.2% berechnet werden müssen.
Diese Geschäfte müssen dann keine monatliche MWST-Erklärung machen. Dafür zahlen halt die Firmen, die diese Rechnungen ausgestellt haben, 5.2% mehr MWST für diese Rechnungen an das Finanzamt.
Diese 5.2% muss ich natürlich von den Geschäften verlangen, deswegen muss ich dann auf einer Rechnung global für den Nettogesamtbetrag erst die 21% und dann die 5.2% berechnen und separat ausweisen. Und das eben immer für die ganze Rechnung und nicht für einzelne Produkte.
Ne, für die 1.6.7. geht das nicht mehr. Ich muß hier nochmal drüber nachdenken. Schließlich muß man auch die anderen Anwender im Blick haben, die das ganze vielleicht dann etwas verwirrend finden. Ich bleib dran.
Viele Grüße
Ralf.
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Fehler gefunden?
Vielleicht wäre dies ein Lösungsansatz: Im Kontakt-Formular (also bei den Kundendaten) gibt es bereits ein Feld für einen Rabatt. Leider lässt sich diesem kein positiver Wert zuweisen, also ein Aufschlag auf die Rechnung. Zudem wäre es auch praktischer, sowohl Rabatt als auch ggf einen Zuschlag berechnen zu können. Vielleicht kannst du dieses Feld einfach duplizieren, ihm einen neutralen Namen geben und über einen Platzhalter verfügbar machen. Dann könnte Christoph dieses Feld bei Kleinfirmen mit den zusätzlichen 5,2% belegen und in der vorlage entsprechend ausweisen.
Alternativ wäre zwar auch eine globale Auswahl des Steuersatzes über das Auswahlfeld in der Rechnung denkbar, aber dann hätten wir das Problem einfach nur verschoben. Denn dann wäre es nicht mehr so leicht möglich, artikelbasiert einen Steuersatz auszuwählen.
Kurzum, ich plädiere dafür das Auswahlfeld in der Rechnung so zu lassen (einfacher Switch zwischen MIT und OHNE Steuer), den konkreten Steuersatz am Artikel selbst zu belassen und einen kundenbasierten Aufschlag oder Rabatt auch genau beim Kunden anzudocken.
Als Interimslösung könnte vielleicht auch dieses funktionieren: lege eine neue Zahlungsart an und definiere dort einen "negativen Skonto" von -5,2%. Dann wählst du diese Zahlungsart bei den entsprechenden Kunden als Voreinstellung bzw. wählst bei der Rechnung diese aus. Testen konnte ich das jetzt leider noch nicht.
Gruß
3xhossa
Oha, da fällt mir ein klassischer Denkfehler meinerseits auf: beide Steuersätze müssen sich ja auf den Nettowert der Rechnung beziehen und jeweils zum Nettowert addiert werden ohne sich gegenseitig zu beeinflussen. Das funktioniert mit oben genannter Konstellation nicht. Ein Aufschlag auf den Rechnungsbetrag wird dort nochmals mit dem angegebenen Steuersatz versteuert. Eine Steuer (21%) auf die Steuer (5,2%) ist aber nicht Zweck der Sache, oder etwa doch?
Die 5,2% müssen also in jedem Fall als eigenständiger Steuersatz behandelt werden. Soweit ich es verstanden habe wird die Sache dadurch etwas erleichtert, dass es in ES offenbar nur einen Steuersatz für die MWSt gibt. Somit kann dieser global für alle Artikel auf den einen oder den anderen Wert gesetzt werden. In D wäre das mit den zwei unterschiedlichen Steuersätzen nicht ganz so einfach.
Ich hoffe, ich habe die Diskussion nicht unnötig verkompliziert.
Gruß
3xhossa
Hi Ralf,
gibt es Neuigkeiten hierzu? Habe gesehen, dass das erst in Version 2 möglich sein wird 🙁
Hallo Christoph,
sieht derzeit schlecht aus. Ich hab noch keine gescheite Idee, wie ich das machen könnte. Außerdem wollte ich eben in die 1.x nicht mehr so viele Änderungen reinbringen.
Viele Grüße
Ralf.
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Fehler gefunden?
Hallo zusammen,
hier wurde seit 2015 ja nichts mehr geschrieben. Aber eins fiel mir hier in dem Thread auf:
3xhossa schrieb:
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> Oha, da fällt mir ein klassischer Denkfehler
> meinerseits auf: beide Steuersätze müssen sich
> ja auf den Nettowert der Rechnung beziehen und
> jeweils zum Nettowert addiert werden ohne sich
> gegenseitig zu beeinflussen. Das funktioniert mit
> oben genannter Konstellation nicht. Ein Aufschlag
> auf den Rechnungsbetrag wird dort nochmals mit dem
> angegebenen Steuersatz versteuert. Eine Steuer
> (21%) auf die Steuer (5,2%) ist aber nicht Zweck
> der Sache, oder etwa doch?
> Die 5,2% müssen also in jedem Fall als
> eigenständiger Steuersatz behandelt werden.
> Soweit ich es verstanden habe wird die Sache
> dadurch etwas erleichtert, dass es in ES offenbar
> nur einen Steuersatz für die MWSt gibt. Somit
> kann dieser global für alle Artikel auf den einen
> oder den anderen Wert gesetzt werden. In D wäre
> das mit den zwei unterschiedlichen Steuersätzen
> nicht ganz so einfach.
> Ich hoffe, ich habe die Diskussion nicht unnötig
> verkompliziert.
In Spanien gibt es sogar noch mehr MwSt.-Sätze... Für Grundnahrungsmittel (Brot) = 4% für "normale Lebensmittel" = 10% und für andere Waren und Dienstleistungen 21%
Und zusätzlich noch die sogenannte "Recargo de equivalencia", um die es hier geht. Gibt es denn dazu mittlerweile eine Lösung? Betrifft mich jetzt nämlich auch...
Jens
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