Hallo,
ist vielleicht nicht unbedingt wichtig, aber...
gelernt habe ich folgendes:
- dem Kunden wird ein Angebot unterbreitet und (sofern er annimmt)
- wird ein Auftrag geschrieben (und als Bestätigung per eMail gesendet)
- nachdem die Ware verpackt wurde wird ein Lieferschein geschrieben
- nun kredenzt die Buchhaltung eine (Proforma-)Rechnung
- ... und für säumige danach eine Mahnung
Wieso kann ich in Fakturama aus einem Angebot nur eine Bestellung/Rechnung/Proforma und aus einer Rechnung einen Lieferschein/Gutschrift/Mahnung machen?
Finde die Reihenfolge ein wenig unsinnig (meine persönliche, nicht böse gemeinte Meinung) 🙂
Kleines, belegendes Beispiel: ich schreibe die Rechnung, gebe diese in Kopie in mein Lager und mein Lagermeister schreit "Chef, datt hamma nich uff Lager, kriegen wir erst in ner Woche wieder rein". Was mache ich denn dann mit der Rechnung? Die stimmt ja dann nicht so ganz *zwinker*
Hätten wir nen Auftrag (Korinthenkackmodus mal eingeschaltet), könnten wir diese jetzt noch abändern, was wir mit einer gestellten Rechnung ja eigentlich nicht dürfen, richtig?!
Lieben Gruß,
Ich denk mal drüber nach, wenn ich das in der Version 2 umsetze. Danke für die Hinweise.
Viele Grüße
Ralf.
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... der von mal-zeit beschriebene Organisationsablauf ist doch völlig logisch ... :)o
Bereits schon einmal (oder sogar mehrfach) angeschnitten, vermissen wir in der aktuellen Version 1.6.6 leider immer noch die Möglichkeit, im Rechnungswesen selbst Rechnungen nochmals duplizieren zu können. Diese Funktionalität ist von Bedeutung, wenn z.B. monatlich gleichartige Rechnungen erstellt werden sollen. Und es wäre generell überlegenswert, eine solche Funktionalität auch auf das Angebots- Auftrags- und Lieferwesen auszuweiten ...
M.E. wird der Begriff "Duplizieren" derzeit noch falsch gebraucht:
- Ein Duplizieren sollte im gleichen Arbeitsbereich (z.B. im Rechnungswesen) auch wieder ein gleichartiges Dokument mit gleichen Inhalten erzeugen (z.B. aus einer Rechnung eine neue mit der nächstfolgenden Rechnungsnummer).
- Ein Weiterreichen bzw. eine Übergabe eines Dokumentes an einen nachfolgenden Bearbeitungsprozess (z.B. vom Liefer- zum Rechnungswesen) ist genau das, was bis jetzt fälschlicherweise als "Dulizieren" bezeichnet wird; man sollte diese Funktion daher korrekterweise in "Weiterreichen" oder "Übergeben" umbenennen.
Damit hält man sich den Begriff "Duplizieren" für die eingangs genannte Funktionalität, Kopien innerhalb des gleichen Bearbeitungsprozesses zu erzeugen, frei (z.B. für das Kopieren von Artikeln bzw. Produkten zur einfacheren Neuerfassung, von Texten, von Angeboten, auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen usw.).
Soweit ich mich erinnere, wurde das bereits schon einmal oder mehrfach angesprochen - es würde die Arbeit mit FAKTURAMA wesentlich erleichtern, und es wäre vermutlichz auch kein großer Programmieraufwand ...
JöLi.
Hallo zusammen,
die Version 1.6.6 ist nur ein Bugfix-Release, mit neuen Funktioinen habe ich mich sehr zurückgehalten. Das Kopieren von Rechnungen ist doch schon ein etwas größerer Batzen, den ich mir für die nächste Version aufheben möchte. Ich will und kann in die alte Version nicht mehr so viel Ressourcen stecken. Die neue Version schreitet zügig voran, wir haben auch schon einen neuen Mitstreiter gewonnen, der sich da gerade einarbeitet.
Viele Grüße
Ralf.
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Im Moment werden ja auch in den Rechnungen Referenzen gespeichert.
Normalerweise müsste man eigentlich Kopien von z.b. Adressen usw in der Rechnung speichern.
Damit man die Rechnung immer wieder so aus drucken kann.
Wenn man jetzt eine Rechnung schreibt und die Adresse ändert dann ändert sich das auch in der schon steuerlich erfassten Rechnung.
Was eigentlich auch nicht korrekt ist.
Da geb ich Dir recht. In der neuen Version werde ich das berücksichtigen. Dann wird eine evtl. bestehende Referenz zu einer Adresse (wenn man das z.B. aus einem Angebot kopiert hat) aufgelöst und direkt im Rechnungsdokument gespeichert. Dann wird das ganze auch aus Steuerprüfer-Sicht wasserdichter.
Viele Grüße
Ralf.
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mal-zeit schrieb:
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> Finde die Reihenfolge ein wenig unsinnig (meine
> persönliche, nicht böse gemeinte Meinung) 🙂
Das ist auch meine Meinung zum Thema. Angebot > Auftrag > Lieferschein / Rechnung
rheydenr schrieb:
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> Hallo zusammen,
> die Version 1.6.6 ist nur ein Bugfix-Release, mit
> neuen Funktioinen habe ich mich sehr
> zurückgehalten. Das Kopieren von Rechnungen ist
> doch schon ein etwas größerer Batzen, den ich
> mir für die nächste Version aufheben möchte.
> Ich will und kann in die alte Version nicht mehr
> so viel Ressourcen stecken. Die neue Version
> schreitet zügig voran, wir haben auch schon einen
> neuen Mitstreiter gewonnen, der sich da gerade
> einarbeitet.
Erstmal -> vielen vielen Dank für die Software.... finde die richtig schnuggelig zum Arbeiten (simpel, einfach, kein unnötiger Schnickschnack)
no panic... wenn alles perfekt wäre, hätten wir alle keine Arbeit, müssten den ganzen Tag nix tun und würden in der Hängematte am Strand vergammeln... wer will das schon :S
fakturaati schrieb:
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> Das ist auch meine Meinung zum Thema. Angebot >
> Auftrag > Lieferschein / Rechnung
Hatte das mit dem "meine Meinung / nicht böse" nur explizit erwähnt, da sich leider viele (ich auch hin- und wieder *schäm*) zu schnell -auf-den-schlips-getreten- fühlen.
Gruß
Geht jetzt vielleicht etwas vom Thema weg, aber bei der Sache mit der steuerlichen Relevanz frage ich mich, ob ein Dokument zur Vorlage bei der Betriebsprüfung tatsächlich neu erzeugt werden darf. Der Unternehmer ist ja verpflichtet, die relevanten Unterlagen für einen gewissen Zeitraum aufzubewahren. Und in diesem Fall sehe ich die bereits gedruckte Rechnung als maßgeblich an. Das, was Fakturama zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgespuckt hat, muss revisionssicher aufbewahrt werden. Ich glaube nicht (und das hat jetzt nichts mit Wissen oder gar eigener Erfahrung zu tun), dass ein Betriebsprüfer damit einverstanden ist, dass solche Dokumente erneut erzeugt werden. Eben weil sich bestimmte Fakten in der Software mittlerweile geändert haben könnten. Ich habe sogar Zweifel, ob die LO-Writer Datei den Anforderungen genügt oder ob die PDF bzw. ein Papierausdruck erst der Aufbewahrungspflicht genügt.
Davon abgesehen halte ich es aus dokumentarischer Sicht aber auf jeden Fall für sinnvoll, die Daten eines Dokuments fest zu speichern und nicht als Referenz abzulegen.
ABER: Bis zu einem bestimmten Punkt sollten die Werte vielleicht doch als Referenz gespeichert werden, damit sich Änderungen an den Produkten oder anderen Daten noch auswirken können. Beispiel: ich erzeuge ein Angebot mit den aktuellen Preisen. Der Kunde schnarcht und möchte erst nach längerer Zeit aufgrund dieses Angebots bestellen. Ich könnte jetzt ein neues Angebot mit den aktualisierten Preisen erstellen oder das bestehende Angebot aktualisieren, bzw nach Rücksprache mit dem Kunden auf dem Angebot aufbauend eine Bestätigung mit den aktuellen Preisen erstellen. Vielleicht könntest du es so machen, dass die Daten zwar fest gespeichert werden, es aber einen "Aktualisieren"-Knopf gibt, der die aktuellen Daten einfügt.
Ab einem bestimmten Punkt sollten solche Änderungen dann nicht mehr so leicht möglich sein. Eine fertige Rechnung zu überarbeiten bedarf eines guten Grundes, aber bevor diese nicht tatsächlich verschickt wurde, sollte auch das selbstverständlich möglich sein. Vielleicht kannst du auch eine Sperrfunktion realisieren, mit der ein Dokument nicht mehr editiert sondern nur noch markiert werden kann. Der Inhalt wäre dann unantastbar, könnte aber noch als bezahlt oder teilbezahlt markiert werden.
Nur so meine Gedanken zu dem Thema. 🙂
Gruß
3xhossa
Ja in anderer Software gibt es dann einen Hinweiß.
Nur zum Lesen öffnen -> selben Daten wie vorher.
Bearbeitbar öffnen -> Dokument kann noch bearbeitet werden
Ich habe seit 1990 schon mit diversen Fakturierungs-Systemen gearbeitet und einige davon kamen aus der eigenen Schmiede (Software-Haus):
Wie die Angelegenheit vom Finanzamt allgemein und von den jeweiligen Betriebsprüfern individuell gesehen wird, mag in den Sternen stehen. Die Behörden sind in erster Linie daran interessiert, dass die ausgewiesenen Umsatzsteuern und die betrieblichen Gewinne plausibel erklärt werden können, denn nicht alles wird als abzugsfähige Vorsteuer oder den Gewinn schmälernde Kosten anerkannt ...
Es gibt zahlreiche Kleinunternehmer, zu denen wohl auch potentielle FAKTURAMA-Nutzer zählen, die ihre Belege noch über einschlägige OFFICE-Programme erstellen, und gerade hier ist wohl keine Sperrung einmal geschriebener Dokumente möglich. Theoretisch könnte das Finanzamt von ausnahmslos allen Selbstständigen die Nutzung zertifizierter Fakturierungs-Programme fordern, aber das ist wohl etwas lebensfremd.
Zahlreiche Programme (nicht alle), die insbesondere für Rechnungslegungen entwickelt wurden, lassen eine Überarbeitung vorheriger Belege nochmals zu, zuweilen auch nur über das Zurücksetzen von Belegnummern oder Rücksicherungen. Selbst im einschlägig bekannten LEXWARE sind Überarbeitungen ohne große Schwierigkeiten möglich. Wichtig ist ein plausibler Nachweis aller geschäftlichen Abläufe.
JöLi.
Danke für die Erfahrungswerte. Mir fehlt glücklicherweise die einschlägige Erfahrung mit Betriebsprüfern und deren Ansprüchen an die Archivierung. Aber ich denke mal, dass man sich einfach einen großen Gefallen tut, wenn man das sicherste und in sich plausibelste Format nimmt, das von der Software bereitgestellt wurde und das ist hier der PDF- bzw. der Papierausdruck. Auf letzteren kann man zugunsten des papierlosen Büros verzichten (lacht eigentlich noch einer über diesen Treppenwitz?) aber PDF, insbesondere als PDF/A erstellt (und seit neuestem (danke Ralf!!) auch mit ZUGFeRD Anhang) dürfte geeignet sein, auch argwöhnische Prüfer zufriedenzustellen.
Etwas anderes sind Übersichten, die von der Buchhaltung erstellt werden, was Fakturama ja explizit nicht ist. GuV, Kontenlisten, Überschussrechnungen etc müssen natürlich "on the fly" generiert werden, weil sich da auch im nachhinein einiges ändern kann. Aber letztlich müssen alle dort verzeichneten Buchungen auch belegt werden können und genau diese Belege produziert Fakturama.
Ich werde weiterhin die versandten Rechnungen als PDF ablegen und inhaltlich unangetastet lassen, bis die Aufbewahrungsfrist rum ist. Die Writer-Dateien wird in zehn Jahren möglicherweise keine Software mehr lesen können oder sie werden zumindest "neuartig" gerendert werden und es bleiben dabei ggf Informationen auf der Strecke. Zum Stichwort Zukunftssicherheit der freien Software: versucht mal, eine alte StarOffice Datei zu öffnen ... der Importfilter wurde in OO4 rausgeschmissen und in LO war er meines Wissens nie drin! Selbst in OO3 ist nicht genau vorhersagbar, wie das Ergebnis des Imports aussieht. Und hat jemand noch alte MS Word Dateien aus der 9x-er Ära herumliegen? Oder Tabellen? Viel Spass beim Versuch, Layout bzw. Formeln wiederherzustellen!
Was ich damit sagen will: es gab bisher kein Dokumentenformat das wirklich zukunftssicher war (von ASCII-Plaintext mal abgesehen, aber das ist genaugenommen auch kein Dokumentenformat sondern ein Zeichensatz). PDF/A ist das erste Format, das für exakt diesen Zweck spezifiziert wurde und aufgrund dessen auch in 10 oder 20 Jahren noch lesbar sein wird (ob man es dann noch wird schreiben können ist eine ganz andere Frage). Fakturama wird es in 10 Jahren möglicherweise gar nicht mehr geben. Möglicherweise ist es aber auch der Platzhirsch unter den Fakturierungsprogrammen. Niemand weiss es. Sicher ist jedoch eins: Daten, die nur in Fakturama gespeichert sind, müssen schon heute als verloren betrachtet werden. Sich darauf zu verlassen, dass man eine Rechnung jederzeit aus Fakturama wieder ausdrucken kann, ist blauäugig und naiv. Ich verweise einfach mal auf die aktuellen Probleme mit Java unter OSX. Fakturama läuft nicht, also druckt es auch nicht. Kaum jemand wird auf ein älteres Betriebssystem zurückgehen, um Fakturama wieder zum laufen zu kriegen. Also bleibt F auf der Strecke und alles, was nicht exportiert, gedruckt oder sonstwie gesichert wurde, liegt künftig als kompaktes Zipfile auf dem Backuplaufwerk und gammelt vor sich hin. Im aktuellen Fall scheint sich die Lösung recht schnell ergeben zu haben, wenn ich das richtig gelesen habe. Doch solche Probleme können auch für die Zukunft nie ausgeschlossen werden. Und ob Lösungen dann immer kurzfristig greifbar sind, sei dahingestellt. Ich will niemandem auf die Füße treten, aber Java ist eben nicht die universelle Supersprache als die sie seit fast zwanzig Jahren dargestellt wird. Es gab immer Probleme und es wird auch künftig immer Probleme geben, Code auf allen Plattformen lauffähig zu halten. Und wenn jemand aufgrund solcher Probleme auf eine alternative Software umsteigt, dann passiert das in der Regel kurzfristig in einem schnellen Hau-Ruck-Verfahren und es werden nur die allerwichtigsten Daten übernommen. Wer denkt da noch dran, Rechnungen oder andere Belege auszudrucken und alles sauber abzuschliessen?
Also mein Rat: einmal verschickt wird die gedruckte Datei nicht mehr angerührt und sorgfältig weggesichert. 🙂
Puh, das sollte eigentlich nur eine kurze Rückmeldung werden .... schönen Abend! :)-D
Gruß
3xhossa
Hallo,
ich habe diesen alten Thread gefunden und wollte mal anfragen, wie es denn mit der Umsetzung der oben angefragten Reihenfolge der Dokumentenerstellung steht (die mir sehr sinnvoll erscheint). So wie es jetzt implementiert ist, kann man sich im Prinzip nur damit behelfen, dass man die Funktion Proforma-Rechnung erstellen als Lieferscheinersatz missbraucht, was natürlich nicht ideal ist. Im Prinzip muss ja nur die Option für die Lieferscheinerstellung beim Angebot mit auftauchen.
Ansonsten gefällt mir das Programm, bis auf ein paar Kleinigkeiten, schon sehr gut.
Gruß
Hallo!
Also die vom TE geschilderte Reihenfolge wurde bei der Version 2.0.5 bereits berücksichtigt.
Aus einem Angebot wird im Normalfall nach Auftragsabschluss eine Auftragsbestätigung erzeugt und danach ein Lieferschein für die Lieferung.
So mache ich das auch.
Ok, das hatte ich übersehen. Allerdings wäre es schön, wenn man nicht gezwungenermaßen zu jedem Angebot eine Auftragsbestätigung erstellen muss. Die Abkürzung vom Angebot direkt zum Lieferschein zu kommen wäre schon wünschenswert.