Gutschrift muss umb...
 
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Gutschrift muss umbenannt werden in Rechnungskorrektur

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(@mal-zeit)
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Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 8
Topic starter   [#382]

Moin,

habe grade meine erste Gutschrift erstellt und stelle mit Entsetzen fest, dass die Gutschrift doch tatsächlich "Gutschrift" heißt 🙂

http://www.steuerberater-oha.de/aktuelle-rechtssprechung/eine-rechnungskorrektur-darf-nicht-mehr-gutschrift-heissen/

Der Steuerberater meines alten Chefs hat deswegen schon ein Rodeo mit unserem Finanzamt durch...

Gruß



   
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(@3xhossa)
Mitglied
Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 250
 

Das einfachste ist in diesem Fall, du änderst deine Vorlage für die "Gutschrift" dahingehend ab, dass du als Betrefff nicht mehr den Platzhalter für den Dokumenttyp nimmst, sondern dort ganz konkret reinschreibst, was es sein soll. Das kannst du auch nach dem Druck des Dokuments noch machen, sofern du es (auch) als odt speicherst.
Falls es dir nur um den Hinweis ging, dann mache bitte einen Eintrag im Tracker auf, dann kann Ralf sich bei Gelegenheit damit auseinandersetzen. Es gibt schon Kritiken an der Benennung der einzelnen Dokumenttypen. Möglicherweise wird das in v2 etwas geändert. Aber das ist alles noch Baustelle.


Gruß
3xhossa


   
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(@rheydenr)
Forum-Admin Registered
Beigetreten: vor 14 Jahren
Beiträge: 4911
 

Hallo zusammen,
das ist ein sehr wichtiger Hinweis. Ich werde das im Bugtracker aufnehmen und baldmöglichst umsetzen. Hab ich noch nicht gewußt... Problem wird evtl. das negative Vorzeichen sein, aber das kriegen wir auch noch hin 😉


Viele Grüße
Ralf.
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(@moped)
Mitglied Registered
Beigetreten: vor 14 Jahren
Beiträge: 648
 

Wieso Problem mit dem Vorzeichen? Das ist doch schon negativ, und so muss es ja auch sein/bleiben.



   
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(@rheydenr)
Forum-Admin Registered
Beigetreten: vor 14 Jahren
Beiträge: 4911
 

ach ja... ich hatte nicht nochmal nachgesehen... dann ist es ziemlich einfach.


Viele Grüße
Ralf.
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(@dr-listemann)
Mitglied Registered
Beigetreten: vor 13 Jahren
Beiträge: 250
 

Wenn eine Rechnung gelegt wird, sind u.a. die gelieferten Produkte und Leistungen zu beschreiben und das Liefer- bzw. Leistungsdatum zu benennen ! Bei Gutschriften muss sich das ebenso verhalten - so einfach mal ein paar EUR unbegründet zurückerstatten, kann niemand Außenstehender (z.B. Finanzamt) sachbezogen nachvollziehen. Im Fazit weist FAKTURAMA hier keine Mängel auf, sondern derjenige, der die Gutschrift ausgestellt hat, hat eine mangelhafte Arbeit geleistet ...

In sofern halte ich den Aufwand, an FAKTURAMA oder den Dokumenten-Vorlagen "herumzubasteln", für völlig unbegründet ...


JöLi.


   
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(@3xhossa)
Mitglied
Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 250
 

Die Benennung des Dokuments und die formale Ausweisung des Betrags als positiv oder negativ hat doch nichts mit der Begründung für diese Erstattung/Gutschrift/Korrektur/wasauchimmer zu tun. Es sollte jedem Gewerbetreibenden klar sein, dass sämtliche geschäftsrelevanten Vorgänge klar und nachvollziehbar dokumentiert zu sein haben. Dabei spielt es keine Rolle ob es um die Tankquittung auf der Geschäftsreise geht oder um die Korrektur einer Rechnung. Es kann immer mal Gründe geben, warum eine Rechnung falsch ausgestellt wurde oder im Nachgang korrigiert werden muss. Sei es z.B. dass der Unternehmer vergessen hat, einen Rabatt einzuberechnen und der Kunde diesen zu Recht nachfordert.
Das FA wiederum hat sich nicht dafür zu interessieren, warum ich einem Kunden einen Betrag erstatte, solange der Vorgang korrekt abgewickelt und steuerlich berücksichtigt wurde. Ob Gewerbeamt, IHK oder ähnliche Einrichtungen (oder Konkurrenten) trotzdem noch mitreden wollen, steht wieder auf einem anderen Blatt. 😉


Gruß
3xhossa


   
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(@dr-listemann)
Mitglied Registered
Beigetreten: vor 13 Jahren
Beiträge: 250
 

@3xhossa: "... Das FA wiederum hat sich nicht dafür zu interessieren, warum ich einem Kunden einen Betrag erstatte ..."

Ich weiß ja nicht, wie lange schon und in welchen Branchen Du selbständig bist ? Ich bin es bereits seit 1990, und führe seit dem (mit einem sogar mehrjährigen Vorlauf) betriebswirtschaftliche EDV-Systeme in Produktions-, Handwerks-, Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen sowie in der Hotel- und Gastrobranche aus eigener Entwicklung ein. Unsere Kunden selbst sind in den unterschiedlichsten Branchen angesiedelt und haben Größen von 5 bis 100 Mitarbeitern.

Unsere selbst entwickelten EDV-Systeme (Entwicklung haben wir aus strategischen Gründen 2007/2008) eingestellt) konnten durchaus mit SAP mithalten - davon ist FAKTURAMA noch weit entfernt, wenngleich sehr gut gemacht. Zu unseren Produkten zählten Fakturierungs- und Warenwirtschaftssysteme, Buchhaltungs- und Kostenrechnungs-Systeme, Betriebsdaten- und Zeiterfassungssysteme, um nur einige zu nennen. Und diese waren mehrplatzfähig bis zu 1024 Arbeitsplätzen - in allen denkbaren Formen vernetzbar ...

Es tur mir wirklich leid, Deine obige Behauptung als sehr unsachkundig bezeichnen zu müssen - Du kannst Deine Argumente ja gerne einmal einem Finanzbeamten vortragen - mehr ist dazu nicht zu sagen ...


JöLi.


   
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(@3xhossa)
Mitglied
Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 250
 

Es ist schön, dass du recht ausführlich deine Berufshistorie darlegst, aber was hat das mit meinen Behauptungen zu tun? Wenn du etwas sachlich zu kritiseren hast, dann mach es bitte auch sachlich und nicht als unbegründete Generalabsage. Das, was ich geschrieben habe, ist meine Meinung, besser: meine Überzeugung und sicher nicht durch Studium oder Ausbildung gewonnenes, fundiertes Wissen. Solltest du plausibel darlegen können, warum das FA sich inhaltlich (nicht formal) an Erstattungen stören sollte, dann belehre mich. Ich lerne gerne dazu.


Gruß
3xhossa


   
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(@dr-listemann)
Mitglied Registered
Beigetreten: vor 13 Jahren
Beiträge: 250
 

@3xhossa:

Ich habe bereits in meinem Beitrag vom 22. Dezember 2014 / 14:56 Uhr hinreichend begründet, warum eine Programmänderung überflüssig ist, und in meinem Beitrag vom 23. Dezember 2014 / 15:17 Uhr belegt, das meine Begründung auf Jahre lange berufliche Erfahrungen gerade in der betreffenden Sache beruht. Bei mir ist allerdings bisher der Eindruck aufgekommen, dass in Deinen Augen gewisse Dinge nicht sein dürfen, weil Sie (nach Deinen Vorstellungen) einfach nicht sein sollten - insofern kannst Du auch gerne Deine eigenen persönlichen Erfahrungen mit dem Finanzamt, das über Gutschriften generell ganz andere Vorstellungen hat, machen und uns darüber im Forum berichten ... 😉

Dessen ungeachtet wünsche ich Dir und allen anderen Forums-Mitgliedern einen guten Rutsch ins neue Jahr und viele neue Ideen zur weiteren FAKTURAMA-Vervollkommnung ... 🙂


JöLi.


   
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(@3xhossa)
Mitglied
Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 250
 

Ich möchte jetzt nicht unnötig darauf herumreiten, aber warum weigerst du dich, kurz und sachlich zu erklären, warum das FA sich an der Begründung einer Erstattung oder Korrektur stören sollte? Vielleicht reden wir hier aneinander vorbei, daher wiederhole ich nochmal meine Behauptung/Vermutung: dem FA ist es ziemlich egal, aus welchem Grund du einem Kunden etwas erstattest, solange dies steuerlich korrekt vollzogen wird. Dem FA ist es ja auch erst einmal egal, warum du eine Rechnung ausstellst oder bezahlst. Solange diese Rechnung formal korrekt ausgestellt und steuerlich berücksichtigt wurde, ist alles in Ordnung. Möglicherweise möchte das FA, um Geldwäsche zu unterbinden, irgendwann einmal nachvollziehen können, ob tatsächlich Geld geflossen ist oder ob du bspw ein verkauftes Produkt vorher auch selber eingekauft oder produziert hast. Aber dies ist nicht der Regelfall.
Daher nochmals meine konkrete Frage: warum sollte sich das FA an der Begründung für eine Rückerstattung stören?

P.S.: Dir wünsche ich auch einen guten Start in das neue Jahr! 🙂


Gruß
3xhossa


   
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(@dalex)
Active Member
Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 7
 

Ich verstehe es einfach nicht...

Es ist in meiner Branche durchaus üblich, dass vom Kunden nicht verkaufte Ware von mir zurückgenommen wird. Dafür wurde eigentlich immer ne Gutschrift erteilt. Wo geht dem FA da Geld verloren? Der Kunde zahlt seine Rechnung mit MwSt und bekommt später ne Gutschrift, auch mit MwSt.

Okay, mein konkreter Fall: Habe dem Kunden vor zwei Monaten Ware im Wert von 100 Euro geliefert. Nun habe ich ihn erneut besucht und er hat erneut Ware für 100 Euro bestellt (andere Produkte als beim ersten mal). Aus der ersten Bestellung hat er mir Ware im Wert von 25 Euro zurückgegeben. Ich würde jetzt so vorgehen, dass ich ihm eine neue Rechnung schreibe für die jüngste Bestellung abzüglich 25 Euro Gutschrift, also Position 1. Ware XXX 100 Euro, Position 2. Gutschrift Ware YYY -25 Euro, Endsumme 75 Euro. Und das wäre dann falsch, wenn ich das richtig verstehe? Warum ist es denn eine Korrektur? Ist es doch gar nicht, die erste Rechnung war doch richtig, der Kunde gibt nur etwas zurück... Mir fehlt da der Sinn... Oder habe ich einen Denkfehler?



   
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(@3xhossa)
Mitglied
Beigetreten: vor 12 Jahren
Beiträge: 250
 

Ich glaube, jetzt geht es völlig durcheinander. Was oben erst einmal bemängelt wurde, war die Bezeichnung des Dokuments, welches dem Kunden eine Summe erstattet/gutschreibt/zurückgibt/... . Die Rechtmäßigkeit einer solchen Erstattung an sich wurde jedoch nicht moniert.

Lass dich also nicht verrückt machen und sieh einfach zu, dass du sauber und nachvollziehbar die einzelnen Geldwerte darlegst. Beachte auch, dass bei einer Erstattung sich alle anteiligen Kostenbenennungen der Ursprungsrechnung wiederfinden müssen (soweit ich weiss). Zumindest muss der korrekte USt-Satz dafür ausgewiesen werden. Aber für eine detaillierte Erörterung dieser Frage gibt es sicher besser informierte Anlaufstellen.


Gruß
3xhossa


   
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