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Rabatt von 10%

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(@rhe_dummy)
Noble Member
Beigetreten: vor 57 Jahren
Beiträge: 729
Topic starter   [#2027]

Moin
ich habe gerade gestern versucht einen Artikel mit 100% Rabatt auf einer Rechnung
einzusetzen leider ignoriert Fakturama das komplett.

Hintergrund:
Wenn ich ein Gerät repariere und die Ersatzteile auf Garantie vom Hersteller bekomme
dann kann ich diese natürlich nicht berechnen.

Ich habe mir bisher immer geholfen indem ich einen 2. Artikel angelegt habe mit dem Zusatz "Garantie oder Kulanz" und
diesen dann ohne Preis allerdings ist das auf Dauer nicht wirklich hilfreich wenn ich mir hunderte von Artikeln doppelt anlegen muss.

Gibt es da eine Lösung, bin ich betriebsblind oder geht das schlichtweg einfach nicht.

Vielen Dank im Voraus !



   
Zitat
(@moped)
Mitglied Registered
Beigetreten: vor 14 Jahren
Beiträge: 648
 

Also wir reden jetzt wirklich von 100% Rabatt. Du willst nichts berechnen.
Warum tust du es denn dann? Mir ist der Hintergrund nicht ganz klar.
Nenne den Artikel doch "Garantiearbeit ohne Berechnung" und leg ihn mit 0 Euro an.
Oder musst du einen Artikelbezug angeben? Kannst du den nicht manuell in der Rechnung nachtragen?



   
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(@r-inuk)
Estimable Member
Beigetreten: vor 13 Jahren
Beiträge: 116
 

Hallo Sascha,

das ist für mich ein guter (Änderungs-)Vorschlag. Ich meine, das sollte mit 100% Rabatt funktionieren. Ich kenne diese Vorgehensweise auch aus meiner Praxis.


Grüssle
r-inuk (Manfred)


   
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(@dr-listemann)
Mitglied Registered
Beigetreten: vor 13 Jahren
Beiträge: 250
 

Also, eine Gutschrift für eine Garantieleistung kann man m.E. nicht gerade als Rabatt betrachten, der Begriff ist diesbezüglich etwas irreführend. Insofern wird auch hier klar definiert: "... Warenrückvergütungen sind keine Rabatte ..." (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Rabatt )

Wenn es in einem Garantiefall darum geht, einen Artikel ersatzweise auszuliefern, den bemängelten Artikel abzuschreiben und den Ersatz-Artikel aus dem Warenbestand auszubuchen, so wäre es eindeutiger, diesen Ersatz-Artikel nochmals mit einem Preis von (beispielsweise) 0,- EUR zu "verkaufen". Ein noch besserer Weg wäre eine neue Rechnung, in der der mangelhafte Artikel gutgeschrieben wird und der Ersatzartikel wieder berechnet. Der Rechnungs-Gesamtbetrag würde 0,00 EUR betragen und die Garantieabwicklung wäre eindeutig dokumentiert. Diese Verfahrensweise hält auch jeder Betriebsprüfung stand ...


JöLi.


   
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(@rhe_dummy)
Noble Member
Beigetreten: vor 57 Jahren
Beiträge: 729
Topic starter  

Also das Problem ist das der Artikel vorher nicht berechnet wurde.
Hier ein Beispiel:

Ich verkaufe eine Behandlungseinheit mit der Summe X
darin geht nun in der Garantiezeit eine Platine kaputt und diese wird mir vom Hersteller
kostenlos zugeschickt.

Also bestand ja nie eine Rechnung über diesen einen Artikel.



   
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(@dr-listemann)
Mitglied Registered
Beigetreten: vor 13 Jahren
Beiträge: 250
 

@Sascha: Naja, die Lösung hatte ich doch bereits angedeutet und beschreibe sie jetzt noch einmal an einem konkreten Beispiel aus meiner eigenen Praxis:

Ein Kunde bekommt eine Gesamt-Rechnung über den Betrag von 148,75 EUR. Darin sind enthalten 2,00 h Arbeitsleistungen x 50,- EUR/h und 1,00 St. Material x 25,- EUR/St. = 125,- EUR Netto + 23,75 EUR 19% Mehrwertsteuer = 148,75 EUR Brutto.

Wenn nun im Garantiezeitraum das Material, das einmal 25,- EUR gekostet hat, defekt ist, schreibst Du eine neue (Garantie- oder Kulanz-) Rechnung, in der Du das defekte Material für (Minus) -25,- EUR zurücknimmst und das Ersatzmaterial für (Plus) +25,- EUR auslieferst - der Rechnungsbetrag wäre dann sowohl Netto als auch Brutto 0,00 EUR.

Ob Du das Ersatzmaterial von Deinem Lieferanten kostenlos bekommen hast und ihm das zurückgenommene defekte Material zurückschickst oder nicht, muss Deinen Kunden nicht interessieren - das handelst Du mit Deinem Lieferanten ganz alleine aus.

Auf alle Fälle ist durch diese erneute Rechnungslegung Deine Garantieabwicklung mit Warendurchlauf dokumentiert; die Rechnung über 0,00 EUR wird in Deine Buchführung eingegliedert, nicht jedoch gebucht (dafür gibt's ja keinen Forderungs-Betrag und keine Zahlungsabwicklung).

Ich hoffe, Du kommst jetzt mit dieser Verfahrensweise zurecht - viel Erfolg (tu)


JöLi.


   
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(@rhe_dummy)
Noble Member
Beigetreten: vor 57 Jahren
Beiträge: 729
Topic starter  

Top genau das was ich suchte 😀
danke dir vielmals !!!!



   
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