In der ausgegebenen factur-x.xml scheinen alle Umsätze unabhängig vom Steuersatz der Standard Rate S (Regulärer und ermäßigter Steuersatz zugeordnet.
Steuersatz 0% müsste standardmäßig ZeroRated Goods Z sein (konnte ich gerade nicht überprüfen, ob dies so zugeordnet wird).
Allerdings gibt es dann eben noch die Leistungen die nicht der Besteuerung mit 0% unterliegen, sondern die steuerbefreit sind (Exempt from Tax E), z. B. Bildungsleistungen und andere Leistungen, die nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. Hier ist der Befreiungsgrund in BT-120 VAT exemption reason und BT-121 VAT exemption reason Code anzugeben.
Befreiungen nach §34 UStG dürften gerade bei Freiberuflern und kleineren Firmen gar nicht so selten sein.
Wie ist der Umgang damit vorgesehen?
Bisher bin ich ja von dem Programm und der Antwortgeschwindigkeit nicht nur bei meinen bisherigen Fragen begeistert.
Woran liegt es denn, dass ich auf die obige Frage noch keine Antwort bekommen habe?
Ein ähnliches Problem wurde im LibreOffice-Forum für die LibreOffice-Only-Umsetzung der X-Rechnung diskutiert: https://ask.libreoffice.org/t/xrechnung-steuer-code/112966/5 mit dem Ergebnis einer weitgehend funktionierenden Umsetzung (der Code für die Befreiung fehlt noch, ließe sich aber analog der textlichen Beschreibung im XML-Template ausgeben. Hier wird der Grund für die Steuerbefreiung in den Firmenangaben des Rechnungserstellers hinterlegt. Ist zumindest eine einfache, wenn auch vielleicht nicht die eleganteste Umsetzung, die sich doch ähnlich auch mit Fakturama umsetzen lassen müsste, um valide X-Rechnungen zu erstellen?
Woran liegt es denn, dass ich auf die obige Frage noch keine Antwort bekommen habe?
Das liegt vor allem Daran das es sich bei Fakturama um eine kostenfreie Open Source Software handelt, welche nebenher und unentgeltlich von engagierten Menschen in deren eigentlich freien Zeit erstellt wird! Und auch der Support hier beruht überwiegend auf der Basis "User helfen Usern"... Bitte hier also vom Anspruchsdenken bezahlter Software Abstand nehmen, zumal vermutlich jeder über Silvester und Neujahr besseres zu tun hatte.
Aktuell ist ja die Version 2.2.0 in Arbeit, bei welcher unter anderem auch die Erstellung von eRechnungen überarbeitet wird. Bitte schau mal im Bug Traker nach ob es zu dem Problem bereits einen Eintrag gibt. Wenn ja, kannst Du den Bearbeitungsstand sehen. Falls nicht, dann Bitte einen neuen Eintrag erstellen und das Problem möglichst detailliert beschreiben.
VG
Fakturama 2.1.3 auf Win10 pro x64 an MariaDB auf ner DiskStation
Mir ist der Open-Source- Gedanke durchaus vertraut und ich versuche als Nicht-Programmierer meinen Beitrag zumindest durch Fehlermeldungen und Betatest-Teilnahme etc. zu leisten.
Da diese Forenrubrik sich „Fehler und Verbesserungsvorschläge“ dachte ich, ich sei hier mit der Nachfrage zu einem vermutlichen Fehler und den Ergebnissen meiner Recherche zu Lösungsmöglichkeiten richtig.
Meine Nachfrage nach einer Woche resultierte besonders aus den sonst eben überraschend schnellen Antworten auf Beiträge …
Ich bin etwas irritiert, dass meine Fehlermeldung so wenig Interesse zu finden scheint. Was nämlich aktuell oft übersehen wird, ist dass bei jeder E-Rechnung alleine der XML-Teil verbindlich ist und zwingend die umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben enthalten muss. Ich kann nicht einschätzen wieviele Rechnungspositionen mit 0 % USt. tatsächlich Zero Rated Goods mit Steuercode Z sind oder ob es Fälle gibt, wo S mit 0 % USt möglich wäre, ein sehr großer Teil der 0 %-USt-Posten wird allerdings einer Steuerbefreiung unterliegen und daher m.E. den Steuercode E haben müssen. In jedem Fall sind für eine umstazsteuerlich korrekte Rechnung die Befreiungsgründe, die bisher auch schon auf der Rechnung anzugeben waren, in der XML-Rechnung anzugeben, verbunden mit dem zugehörigen Code für den Befreiungsgrund. Fehlen diese Angaben ist die Rechnung m.E. in umsatzsteuerlicher Hinsicht mangelhaft und da versteht das FA keinen Spaß.
M.E. wäre dies wegen der rechtlichen Erfordernisse eine Stelle, an der gerade mit höherer Priorität gearbeitet werden sollte als manchem Featurewunsch.